Die neue Verordnung ab dem 4. März 2022

Liebe Mitglieder,

das Land NRW hat am gestrigen Tage eine neue Coronaschutzverordnung mit Änderungen für den Sport veröffentlicht, welche ab heute, dem 4. März 2022 gültig ist.

  • Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre)  können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
  • Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende!

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